VERDACHT AUF DROGENDEALEN in der Schule

von Krisenintervention an Schulen
22. März 2021

Aufgaben der Lehrpersonen (WICHTIG: alle Informationen dokumentieren)

  •  Verständigung der Schulleitung

Aufgaben der Schulleitung (WICHTIG: vertraulicher Umgang mit Verdachtsinformationen!)

  • Rücksprache und Austausch mit Lehrpersonen bezüglich gemachter Wahrnehmungen
  • Wenn Informationen aus der Schule hinausgekommen sind, dann ist „Gefahr im Verzug“
  • Gespräch mit dem/der Schüler/in kann erfolgen, muss aber nicht

Bei begründetem Verdacht (belegt durch konkrete Tatsachen):

  1. Anzeige durchführen
  2. sich selbst Unterstützung holen (z.B. beim Juristen des Landesschulrates)
  3. Suspendierung des Schülers/der Schülerin beantragen nach Rücksprache mit dem BSI

Psychische-Erste-Hilfe*

  • nicht überreagieren, aber sofort reagieren
  • sollte das Thema zum Klassenthema werden, außerschulische HelferInnen zuziehen
  • Sollte zusätzlich noch Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch bestehen, so ist zudem nach § 13 vorzugehen! (Siehe auch Schritt-für-Schritt-Anleitung: Suchtmittelmissbrauch in der Schule!)

*Siehe „Leitfaden zur Krisenintervention an Schulen“ und Maßnahmen zur Psychischen-Ersten-Hilfe sowie „Interventionen in Klassen“ unter www.krisenintervention.tsn.at by Brigitte Riemer, 2006

Autor/en: 

B. Riemer

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