VERDACHT AUF DROGENDEALEN in der Schule
Aufgaben der Lehrpersonen (WICHTIG: alle Informationen dokumentieren)
- Verständigung der Schulleitung
Aufgaben der Schulleitung (WICHTIG: vertraulicher Umgang mit Verdachtsinformationen!)
- Rücksprache und Austausch mit Lehrpersonen bezüglich gemachter Wahrnehmungen
- Wenn Informationen aus der Schule hinausgekommen sind, dann ist „Gefahr im Verzug“
- Gespräch mit dem/der Schüler/in kann erfolgen, muss aber nicht
Bei begründetem Verdacht (belegt durch konkrete Tatsachen):
- Anzeige durchführen
- sich selbst Unterstützung holen (z.B. beim Juristen des Landesschulrates)
- Suspendierung des Schülers/der Schülerin beantragen nach Rücksprache mit dem BSI
Psychische-Erste-Hilfe*
- nicht überreagieren, aber sofort reagieren
- sollte das Thema zum Klassenthema werden, außerschulische HelferInnen zuziehen
- Sollte zusätzlich noch Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch bestehen, so ist zudem nach § 13 vorzugehen! (Siehe auch Schritt-für-Schritt-Anleitung: Suchtmittelmissbrauch in der Schule!)
*Siehe „Leitfaden zur Krisenintervention an Schulen“ und Maßnahmen zur Psychischen-Ersten-Hilfe sowie „Interventionen in Klassen“ unter www.krisenintervention.tsn.at by Brigitte Riemer, 2006
Autor/en:
B. Riemer
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